Preise
AGB und Preise
monatliche Unterrichtsgebühren
Einzelunterricht 30 min | 80,00 € |
Einzelunterricht 45 min | 120,00€ |
2-er-Gruppe 30 min (Blockflöte) | 44,00 € |
3-4er- Gruppe 45 min (Blockflöte) | 44,00 € |
2-er-Gruppe 45 min | 61,00 € |
3-er-Gruppe 60 min | 58,00 € |
Musikalische Früherziehung | 30,00 € |
Instrumentenkarussell | 55,00 € |
§1
Gebühren
Das Unterrichtsentgeld ist ein Jahresentgeld und ist in 12 Monatsraten zu Beginn jeden Monats fällig. Der Beitrag ist in der beiliegenden aktuellen Gebührentabelle ersichtlich, die Gebühren sind jeweils für das laufende Schuljahr (bis 31.8.) gültig.
§2
Ermäßigungen
Ermäßigungen werden für mehrere Kinder und/oder Belegungen einer Haushaltsgemeinschaft automatisch gewährt. Die Ermäßigungen auf das gesamte Schulgeld betragen:
Für zwei Belegungen 10%
Für drei Belegungen 15%
Für vier oder mehr Belegungen 20%
§3
An-und Abmeldungen
1. An- und Ummeldungen sind zum Monatsanfang jederzeit schriftlich möglich.
Abmeldungen sind nur zum Quartalsende (zum 31.8., 30.11., 28.2. und 31.5.) möglich. Die Abmeldung muss schriftlich und 6 Wochen vor Quartalsende erfolgen.
2. Zu Beginn des Unterrichtsverhältnisses gilt eine zweimonatige Probezeit. Zum Ablauf dieser zwei Monate kann der Unterrichtsvertrag von jeder der Parteien unabhängig von den regulären Abmeldeterminen schriftlich aufgelöst werden.
§4
Erstattungen
Unterrichtsausfälle ohne Ersatztermin seitens der Musikschule sind bis zu 3 Stunden im Schuljahr zumutbar. Ab der vierten ausgefallenen Stunde im Schuljahr wird pro ausgefallene Stunde ¼ Monatsrate erstattet.
§5
Unterricht
1. Versäumt ein Schüler/eine Schülerin den Unterricht so hat er/sie keinen Anspruch auf die verlorene Stunde.
2. Der Unterricht kann bis zu 15 min überlappend mit anderen Schülern gestaltet werden. Die Entscheidung obliegt der Lehrkraft.
3. Die Ferien der allgemeinbildenden Schulen des Unterrichtsortes Mosbach gelten auch für die Musikschule Cocopelli.
§6
Zahlweg
Die Unterrichtsgebühr wird grundsätzlich nur über Ausstellung einer Lastschriftsermächtigung beglichen und ist zum Monatsanfang fällig. Etwaige Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Schülers. Bei einem anderen Zahlweg muss ein Verwaltungszuschlag von 2 Euro/monatl. erhoben werden.
§7
Salvatorische Klausel
Sollte ein Bestandteil des Vertrages gegen geltendes Recht verstoßen so bleiben alle übrigen Bestandteile des Vertrages davon unberührt.
§8
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 01.01.2004 in Kraft