Preise

AGB und Preise

monatliche Unterrichtsgebühren

Einzelunterricht 30 min80,00 €
Einzelunterricht 45 min120,00€
2-er-Gruppe 30 min (Blockflöte)44,00 €
3-4er- Gruppe 45 min (Blockflöte)44,00 €
2-er-Gruppe 45 min61,00 €
3-er-Gruppe 60 min58,00 €
Musikalische Früherziehung30,00 €
Instrumentenkarussell55,00 €

§1

Gebühren

Das Unterrichtsentgeld ist ein  Jahresentgeld und ist in 12 Monatsraten zu Beginn jeden Monats fällig.  Der Beitrag ist in  der beiliegenden aktuellen Gebührentabelle  ersichtlich, die Gebühren sind jeweils für das laufende Schuljahr (bis  31.8.) gültig.

§2

Ermäßigungen

Ermäßigungen werden für mehrere  Kinder und/oder Belegungen einer Haushaltsgemeinschaft automatisch  gewährt. Die Ermäßigungen auf das gesamte Schulgeld betragen:

Für zwei Belegungen 10%

Für drei Belegungen 15%

Für vier oder mehr Belegungen 20%

§3

An-und Abmeldungen

1. An- und Ummeldungen sind zum Monatsanfang jederzeit schriftlich möglich.

Abmeldungen sind nur zum Quartalsende (zum 31.8., 30.11., 28.2. und 31.5.) möglich.  Die Abmeldung muss schriftlich und 6 Wochen vor Quartalsende erfolgen.

2. Zu Beginn des Unterrichtsverhältnisses gilt eine zweimonatige  Probezeit. Zum Ablauf dieser zwei Monate kann der Unterrichtsvertrag von jeder der Parteien unabhängig von den regulären Abmeldeterminen  schriftlich aufgelöst werden.

§4

Erstattungen

Unterrichtsausfälle ohne Ersatztermin seitens der Musikschule sind bis zu 3 Stunden im Schuljahr zumutbar. Ab der vierten ausgefallenen Stunde im Schuljahr wird pro ausgefallene Stunde ¼ Monatsrate erstattet.

§5

Unterricht

1. Versäumt ein Schüler/eine Schülerin den Unterricht so hat er/sie keinen Anspruch auf die verlorene Stunde.

2. Der Unterricht kann bis zu 15 min überlappend mit anderen Schülern gestaltet werden. Die Entscheidung obliegt der Lehrkraft.

3. Die Ferien der allgemeinbildenden Schulen des Unterrichtsortes Mosbach gelten auch für die Musikschule Cocopelli.

§6

Zahlweg

Die Unterrichtsgebühr wird  grundsätzlich nur über Ausstellung einer Lastschriftsermächtigung  beglichen und ist zum Monatsanfang fällig. Etwaige Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Schülers. Bei einem anderen Zahlweg muss ein  Verwaltungszuschlag von 2 Euro/monatl. erhoben werden.

§7

Salvatorische Klausel

Sollte ein Bestandteil des  Vertrages gegen geltendes Recht verstoßen so bleiben alle übrigen  Bestandteile des Vertrages davon unberührt.

§8

Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 01.01.2004 in Kraft